IVOM/ Intravitreale Injektionen bei Makulaerkrankungen
Erkrankungen an der Makula:
Die häufigste Erkrankung in diesem Bereich wird als altersbedingte Makuladegeneration (AMD) bezeichnet. Man unterscheidet eine so genannte trockene Form von einer so genannten feuchten Form. Bei letzterer spielen neu gebildete Gefäße unter der Netzhaut eine entscheidende Rolle für ein Verzerrtsehen und eine oft schnell fortschreitende Sehverschlechterung. Mit einer speziellen Farbstoffuntersuchung und der so genannten Optischen Kohärenz-Tomografie kann man solche neu gebildeten Gefäße feststellen. Heutzutage wird meist wiederholt ein Medikament in örtlicher Betäubung mit einer Spritze ins Auge eingegeben, das die Gefäße oft zur Rückbildung bringen kann.
Wir bieten Ihnen in unserer Praxis intravitreale Injektionen (IVOM), das Spritzen eines Medikaments (Anti-VEGF-Hemmer oder Cortison-Implantat) ins Auge, an. Dies erfolgt bei der Diagnose feuchte altersbedingten Makuladegeneration, im Falle eines Venenverschlusses, bei einem diabetischen Makulaödem, der proliferativen diabetischen Retinopathie (PDR) sowie im Falle einer Uveitis.
Da es sich hierbei um chronische Erkrankungen handelt, ist es meistens erforderlich die Injektionen in regelmäßigen Abständen zu wiederholen. In diesen Fällen werden wir dies mit Ihnen besprechen und die Abstände individuell ermitteln (nach Pro-Renata oder Treat and Extend).
Die Injektionen werden unter sterilen Bedingungen in unserem OP durchgeführt, das Auge wird hierfür zuvor betäubt. Der Eingriff selbst dauert nur wenige Minuten.
Nebenwirkungen sind selten, in Studien sowie nach unserer Erfahrung wird die Therapie mit intravitrealen Injektionen gut vertragen. Um schwerwiegenden Komplikationen vorzubeugen, findet standardmäßig eine postoperative Nachkontrolle statt.
Bitte denken Sie daran, nicht selbst mit dem Auto zu kommen. Am Tage der Behandlung besteht Fahrverbot, da sie einen Verband tragen und es vorübergehend zu einer Verschlechterung der Sehfähigkeit kommen kann. Wenn diese in den folgenden Tagen nachlässt (und die vorhandene Sehfähigkeit dies zulässt), kann danach wieder am Straßenverkehr teilgenommen werden.